Baumkontrolle
Die meist unbekannte Pflicht von Baumeigentümern
Wenn Sie Baumeigentümer sind, sind Sie gemäß der Baumkontrollrichtlinien der FLL (Forschungsgesellschaft Landesentwicklung Landschaftsbau e.V.) für den verkehrssicheren Zustand Ihrer Bäume verantwortlich. (vgl. auch BGH-Urteil vom 21.01.1965, Urteilsbestätigungen vom 04.03.2004, 06.03.2014 und 13.06.2017). Um Schaden an Personen und Sachen zu verhindern, sind Sie daher verpflichtet, die Verkehrssicherheit Ihrer Bäume regelmäßig zu kontrollieren. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, trägt das Risiko, im Schadensfall haftbar gemacht zu werden.
Art und Häufigkeit von Regelkontrollen
Im Rahmen der Regelkontrollen sind Bäume auf die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Faktoren zu überprüfen, wie z.B. Totholz, Kronenfehlentwicklungen, Fäulnis, Pilz- und Schädlingsbefall, Schrägstand oder Höhlungen. Es ist ausreichend, wenn die regelmäßigen Kontrollen zunächst als sorgfältige Sichtkontrolle vom Boden aus erfolgen. Erst im Zweifelsfall über die Verkehrssicherheit eines Baums ist eine eingehende Baumuntersuchung notwendig.
Die Häufigkeit der Regelkontrollen ergibt sich aus Alter, Standort und Zustand des jeweiligen Baums: Bei Jungbäumen (bis 15 Jahre) ist bei bedarfsgerechter Pflege keine dedizierte Kontrolle notwendig, bei Bäumen in der Reifephase (15 bis 50 Jahre) liegen die Regelkontrollintervalle üblicherweise zwischen 1 und 3 Jahren, bei Bäumen älter als 50 Jahre zwischen 1 und 2 Jahren. Bäume an normal und stark frequentierten Wegen und Plätzen (z.B. Spielplätzen) sind dabei häufiger zu kontrollieren als Bäume an schwach besuchten Orten. Ebenso sind Bäume, die bereits zuvor Schäden aufgewiesen haben, öfter als zuvor gesunde Bäume auf Ihre Verkehrssicherheit zu kontrollieren.
Nach jeder Regelkontrolle ist der nächste Kontrollzeitpunkt neu zu bestimmen.
Protokoll Baumkontrolle mit GPS-gestützter Software
Anforderungen an den Kontrolleur
Regelkontrollen sind von Personen mit ausreichenden Fachkenntnissen auszuführen. Die Person muss in der Lage sein,
- Schäden zu erkennen,
- das Gefährdungspotenzial einzuschätzen,
- das weitere Vorgehen zu definieren,
- notwendige Baumpflegemaßnahmen zu benennen und ihre Dringlichkeit festzulegen
Nachweis der Kontrolle
Über die Durchführung der Regelkontrolle und ihre Ergebnisse ist ein Nachweis zu führen. Die Ergebnisse der aktuellen Kontrolle sind mit den Nachweisen vorheriger Kontrollen zu vergleichen, um die Entwicklung des Baumzustands beurteilen zu können. Ebenso sind notwendige Pflegemaßnahmen zum Erhalt / zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit festzuhalten.
Wie Sie sehen, sind die Anforderungen an eine richtlinienkonforme Baumkontrolle vielfältig. Als Fachbetrieb unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihrer Baumkontrollpflicht nachzukommen. Wir erfassen die zu kontrollierenden Bäume in einem mit GPS-gestützter Software angelegten Baumkataster. Unsere Experten übernehmen für Sie die Sichtkontrolle und dokumentieren die Ergebnisse, als Basis für die Kontrolle in den Folgejahren, im Baumkataster. Als Nachweis der Baumkontrolle erhalten Sie je kontrolliertem Baum ein umfassendes Protokoll von uns.
Wenn Sie noch Fragen zum Thema Baumkontrolle oder zu unserem Baumkontrollpaket haben, kommen Sie gerne auf uns zu.
Unsere zusammenfassende Kundeninformation zum Thema können Sie hier herunterladen.
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